- keine Diskriminierung. Bei einer behördlichen Kontrolle (auf unserem Grundstück aufgrund der für die Öffentlichkeit verschlossenen Tür ohne Durchsuchungsbefehl nicht legal möglich) bitte einfach sagen: „Sie sind um meinen Gesundheitsstatus zu erfahren nicht BEmächtigt sondern nur ERmächtigt. Guten Tag.“. Eine Aufbewahrung von 2G/3G Nachweisen ist laut 475 Verordnung §20 illegal – ein Upload somit aus technischen Gründen ebenso. Darum dürfen wir das auch nicht auf diesem Weg lösen – auch wenn es Mitbewerber so machen (und ältere Menschen damit wegen dem Technikoverkill diskriminieren bzw. sogar Smartphones voraussetzen – wo ist unsere Gesellschaft in 21 Monaten bitte menschlich nur angelangt!?). Aber da glauben wir an Karma…
- laut Regierung gibt es beim Sport ohnehin keine Maskenpflicht, die Geräte stehen in 2 Meter Abstand und es sind Trennwände dazwischen… Somit gibt es bei uns durch die speziellen Gegebenheiten auch laut Erlass ohnehin keine Maskenpflicht (Nassräume wie Duschen/Umkleiden sind von dieser ohnehin ausgenommen und beim Sport ebenso). Wir VERBIETEN mit unserem Hausrecht den vermummten Zutritt unseres videoüberwachten 24/7 Studios da wir erkennen müssen ob der Zutritt auch von jener Person erfolgt welche die Mitgliedschaft zahlt und nicht einfach der Schlüssel an eine fremde Person weitergegeben wurde (auch wegen einer eventuellen Kontaktverfolgung im Falle einer Corona Infektion). Bei der Tür hängt daher das Schild mit dem Vermummungsverbot und dieses Schild ist kein Spaß sondern AUCH WEGEN DER CORONA MASSNAHMEN bitte ernst zunehmen!
- die fürs Pandemiegeschehen ziemlich sinnlose Sperrstunde von 23 bis 5 Uhr müssen wir leider abprüfen (eine Sperrstunde ist definitiv kontraproduktiv da sie eine höhere Auslastung vor der Sperrstunde verursacht) … Dennoch sind das 18 Stunden am Tag die ihr trainieren könnt – das sollte eigentlich reichen, daher wollen wir da mal kein Fass aufmachen… Ein Zutritt nach 22:15 ist technisch nicht mehr möglich (Stand 12.12.2021). Änderung 27.12.2021: Ein Zutritt nach 21:15 ist technisch nicht mehr möglich (Sperrstunde 22 Uhr).
Sollte es Probleme mit den Behörden geben – unsere Anwaltskanzlei ASCHAUER & ASCHAUER (Frau Mag. Petra Aschauer sprach auch bei der letzten großen Graz Demo vor über 35.000 Teilnehmern) steht auch unseren Mitgliedern Gewehr bei Fuß. Verlangt die Dienstnummer, die Beamte haben eine Remonstrationspflicht und haften bei den aktuell stattfindenden Verbrechen gegen die Menschen- und Grundrechte mit ihrem Privatbesitz.
Anwaltskanzlei Aschauer & Aschauer
Sierningerstrasse 174 a
4400 Steyr
E-Mail: office@aschauer-anwalt.at
Remonstrationspflicht:
Gemäß der Remonstrationspflicht muss der Beamte, hält er eine Weisung für rechtswidrig, dies seinem Vorgesetzten mitteilen. Dieser hat dann die „Weisung schriftlich zu erteilen, widrigenfalls sie als zurückgezogen gilt“, wie es im Beamten-Dienstrechtsgesetz § 44 heißt. Unterbleibt dies jedoch, ist – was die wenigsten wissen – der Beamte nicht vor Disziplinarverfahren oder Schadensersatzforderungen im Zuge der Amtshaftung geschützt, wenn später die Rechtswidrigkeit der Anordnung festgestellt wird (was bei mir nun schon 2 x der Fall war – ich könnte somit jetzt bereits gegen gewissen Beamte vorgehen und auf ihre persönliche Privathaftung zugreifen). Das heißt, sie haften erst einmal persönlich und tragen die Verantwortung für ihr Handeln, nicht die übergeordnete Dienststelle oder der Vorgesetzte.
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