Info laut WKO:
Übersicht: Änderung der Einschränkungen mit 1.7.2021
- genereller Entfall des Mindestabstandes von 1 Meter
- Entfall der Quadratmeterregelung (bisher 1 Person pro 10 m²)
- Entfall der Sperrstundenregelung (bisher 24 bis 5 Uhr, wobei das bei uns nie kontrolliert wurde – das haben wir auch immer so kommuniziert)
- weitreichender Entfall der Maskenpflicht outdoor + indoor (dort wo 3-G-Regel gilt, somit auch im Fitnessstudio)
So wie jeden Sommer sind unsere Trainer immer nur für individuelle Betreuungen nach Kundenterminen im Studio. Wir sind bei ANIMAP gelistet und haben uns dadurch verpflichtet niemanden zu diskriminieren.
Wir vermuten das die BH Hartberg / Fürstenfeld weiß das unsere Mitglieder und insbesondere wir über die Rechtslage aufgeklärt sind und ich schätze nachdem wir gerade noch die letzte Strafe von der BH bereits beim Verfassungsgerichtshof (VFGH) (!!!) bekämpfen sich die BH nicht soweit aus dem Fenster lehnen traut unerlaubt (ohne Durchsuchungsbefehl wäre es das!) unser Gebäude zu betreten und dort unsere Mitglieder zu kontrollieren! Sollte dieser unrealistische Fall eintreten auf keinen Fall die Strafe bezahlen sondern sofort beeinspruchen! Unsere Anwaltskanzlei ASCHAUER & ASCHAUER wird dann bei diesem Fall behilflich sein, die Kosten für das Anwaltsschreiben übernehmen wir als FITTER HIRSCH!
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