Einschränkungen ab 1.7.2021 laut Website der WKO vom 30.6.2021 (unsere Anmerkungen klein und kursiv)
  • genereller Entfall des Mindestabstandes von 1 Meter
  • Entfall der Quadratmeterregelung (bisher 1 Person pro 10 m²)
  • Entfall der Sperrstundenregelung (bisher 24 bis 5 Uhr, wobei das bei uns nie kontrolliert wurde – das haben wir auch immer so kommuniziert)
  • weitreichender Entfall der Maskenpflicht outdoor + indoor (dort wo 3-G-Regel gilt, somit auch im Fitnessstudio)

Auskunft Wirtschaftskammer Mitte Juni 2021:

„Durch unser Zutrittssystem sind wir nicht in der 3G Kontrollpflicht. Bei behördlicher Kontrolle müssen die Mitglieder jedoch 3G vorweisen können“.


Einschränkungen von 10.6.2021 bis 30.6.2021 laut E-Mail von der WKO vom 28.5.2021 (unsere Anmerkungen klein und kursiv)

  • Sportstätten dürfen  zwischen 05:00 und 24:00 Uhr betreten werden. (wir schränken das bei jenen die dafür bezahlt haben nach 24 Uhr zu trainieren technisch jedoch nicht ein – jeder ist in der Eigenverantwortung, die Sperrstunde ist ohnehin Verfassungswidrig. Das Betretungsverbot ist verfassungswidrig – somit auch diese “Sperrstunde”)
  • In geschlossenen Räumen müssen pro Kunde nur noch 10m² zur Verfügung gestellt werden – gilt auch für Wellnesseinrichtungen (wir hatten seit Sommer 2020 ohnehin das System auf pro Kunde 20 m² eingestellt – nun dürfen somit doppelt so viele rein… wichtig ist bitte immer noch, dass ihr euch beim Verlassen des Studios auscheckt da wir kein Drehkreuz installieren werden da wir das furchtbar unpersönlich finden und euch ohne Checkout das System erst nach 3 Stunden automatisch auschecken würde)
  • Es ist ein Mindestabstand von 1 Meter einzuhalten. Dies gilt nicht
    • zwischen Personen, die im selben Haushalt leben,
    • bei der Ausübung von Sportarten, bei deren sportarttypischer spezifischer Ausübung es zu Körperkontakt kommt
    • für kurzfristige sportarttypische Unterschreitungen des Mindestabstands im Rahmen der Sportausübung sowie
    • bei erforderlichen Sicherungs- und Hilfeleistungen.

    (unsere Geräte stehen fast ausschließlich 2 Meter auseinander PLUS Trennwände !!!)

  • Zusätzlich wird der diese Woche im Nationalrat beschlossene “Grüne Pass” ab Anfang Juni weiteren Optimismus bringen (laut Mail von der WKO vom 28.5.2021 nachdem der Grüne Pass im April für Mai angekündigt wurde – in Israel ist der Grüne Pass übrigens schon wieder Geschichte und so wird das auch bei uns ablaufen)

Da im E-Mail von der WKO vom 28.5.2021 nichts über die 3G Regeln und Maskenpflicht stand haben wir uns auf der Website auf die Suche gemacht und sind auf folgenden Text gestoßen:

  • Kunden dürfen die Freizeiteinrichtung nur betreten, wenn sie einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (also laut Meinung der Regierung die sogenannten 3G Regeln – “gesund” zählt ja nicht mehr) vorweisen können. Der Kunde hat diesen Nachweis für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten. (Es ist solange die Regierung an den 3G Regeln festhält kein Personal im Studio, dass das kontrollieren könnte, somit kann niemand belangt werden und jeder ist in der Eigenverantwortung. Wir weisen an der Eingangstür auf die 3G Regeln der Regierung hin. Da nur aktive Mitglieder Zutritt zum Studio haben kann euch auch keine Behörde oder Beamter diesbezüglich kontrollieren)
  • Kunden haben in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen. Dies gilt jedoch nicht während der Sportausübung (wir machen somit von unserem Hausrecht Gebrauch und sprechen zum Schutz unserer Mitglieder ein Maskenverbot beim Sport auf der Trainingsfläche aus!) und in Feuchträumen.

Wir handhaben es so: wenn wir jemanden ohne Maske das Studio betreten sehen müssen wir davon ausgehen, dass diese Person so wie auch der Geschäftsführer ein Maskenbefreiungs-Attest hat (diese sind laut Gerichtsurteil gültig – auch jene von Dr. Peer Eifler) und wir werden diese Person daher nicht ansprechen. Weiters ist bis nicht wieder 100%ige Normalität eingekehrt kein Personal im Studio um das zu kontrollieren (das schreibt uns aber auch niemand vor – falls das behauptet wird, handelt es sich nur um eine Eigeninterpretation der Zeugen Coronas). 

Wer sich selbst sicherer fühlt eine (gesundheitsgefährdende) FFP2 (!!!) Maske in den allgemeinen Bereichen zu tragen, soll das bitte tun! Absolutes MASKENVERBOT herrscht bei uns jedoch auf der Trainingsfläche da wir nicht kollabierte Mitglieder vom Notarzt aus dem Studio tragen sehen wollen! Unser Studio ist durch Plexiglastrennwände, großen Geräteabstand und top Luftreinigung mehr als nur sicher – es besteht absolut kein Grund für übertriebene Panik. Solltest du immer noch bedingt durch die Lügen im ORF, Mainstream und von den meisten Politikern dich ohne Maske unsicher fühlen schreib uns bitte ein E-Mail – wir finden dann eine Lösung und legen deinen Vertrag dann noch ein paar Monate ruhend (die grippeähnlichen Coronaviren sind seit Monaten nichteinmal mehr durch übertriebenes Testen wie es weltweit in dieser Menge nur in Österreich passiert nachweisbar da Coronaviren wie das Prof. Dr. Bhakdi oder Dr. Wodarg seit eineinhalb Jahren sagen ein saisonales Phänomen sind. Das “Pandemiegeschehen” ist wie im Sommer 2020, der Impffortschritt hat somit nachgewiesenermaßen absolut nichts damit zu tun da es im Sommer 2020 keine Geimpften gab).

Außerdem: wohin mit der Maske wenn ihr sie in der Umkleide aufhaben müsst, wenn ihr an der Rezeption vorbeigeht ebenso – dort müsst ihr aber vorbei wenn ihr auf die Trainingsfläche wollt. Die Maske in der Umkleide im Spind lassen geht somit nicht. Also die Maske beim Training auf den Boden legen? Oder aufs Handtuch? Oder gar auf das Trainingsgerät? Die Maske einstecken? Meist nicht möglich und super unhygienisch. Sportkleidungen haben meist keine Taschen. Also wenn man über die ganze Sache nachdenkt: unhygienischer und krankmachender geht echt nicht mehr! Maskenträger werden somit ungewollt im Studio zu Viren- und Bakterienschleudern. Der Geschäftsführer ist daher selbst bis sich die Lage wieder vollständig normalisiert (also die aktuelle Regierung weg ist) ohne Gehaltsbezug nur als Privatperson vor Ort und in seiner Freizeit nur bei Studioführungen und Einweisungen anwesend (und hoffentlich auch wieder fürs eigene Training). Wenn jemand das Studio betritt müssen wir wegen dem Hinweis an der Eingangstür annehmen, dass diese Person nicht krank ist und keine Symptome hat (so wie auch in der Vergangenheit Kranke nicht zum Training kamen). Vor der Eingangstür befindet sich seit 19.5.2021 ein elektronischer, kontaktloser Fieberthermometer damit das jeder FREIWILLIG vor Zutritt nochmal prüfen kann. Laut einer WHO Meldung vom Dezember 2020 sind Symptomlose nicht ansteckend und somit sind sämtliche Tests obsolet.

Hier ein Screenshot des originalen Mails von der WKO vom 28.5.2021:

Aus Datenschutzgründen würden wir ohnehin keine Tests kontrollieren – diese gehen uns schlichtweg nichts an und “Freitesten” ist ohnehin laut VFGH verfassungswidrig auch wenn dieses erbärmliche Wort “Freitesten” nun zu „Zutrittstesten“ umbenannt wurde. Es ist solange die Regierung an den 3G Regeln festhält kein Personal im Studio, dass das kontrollieren könnte, somit kann niemand belangt werden und jeder ist in der Eigenverantwortung. Wir weisen an der Eingangstür auf die 3G Regeln der Regierung hin. 

So wie auch beim illegalen Betretungsverbot geht es schon wieder um die selbe Sache: um die völlig unbegründete Einschränkung der verfassungsmäßig zugesicherten Grundrechte. Sollte dahingehend eine Strafe von der BH Hartberg kommen werden wir diese wieder mit unserer Anwaltskanzlei beim Landesgericht Steiermark beeinspruchen und da dieses laut VFGH Urteilen entscheidet so wie beim Urteil mit dem illegalen Betretungsverbot für Hobbysportler mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit abermals Recht bekommen. 

Seit 10.6.2021 gilt laut Regierung eine Sperrstunde ab 24 Uhr – bei uns wird es für jene die dafür bezahlt haben jedoch immer 24/7 Zutritt geben! Hier ist jeder in der Eigenverantwortung. Wir als Studio schränken eure Rechte (für die ihr auch bezahlt habt) nicht ein! Laut Urteil vom Landesgericht Steiermark gegen die BH Hartberg das sich auf den Verfassungsgerichtshof bezieht WAREN Betretungsverbote in der Vergangenheit illegal und es sind Betretungsverbote in Zukunft illegal. Die Betretungsverbote werden nun nicht durch die Tatsache legal das sie “nur” mehr zwischen 24 Uhr und 5 Uhr gelten und sind somit genauso illegal wie die Betretungsverbote von 16.3.2020-28.5.2020 und 3.11.2020-18.5.2021! Und das haben wir schwarz auf weiß als Urteil vom Landesgericht vorliegen! Solltet ihr diesbezüglich gestraft werden bitte einfach mit uns Kontakt aufnehmen.

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