Wir haben bei jedem der am 15. abbuchen lässt bereits unaufgefordert eine Ruhelegungszeit von 3.11-30.11. eingetragen. Bei den Abbuchern am 15. haben wir von Anfang an einen Denkfehler drinnen, nämlich das die Abos immer zur Hälfte rückwirkend eingezogen wurden (also z.B. Abbucher am 15.10 für 1.10-31.10). Bei den Abbuchern am 1. hingegen wurde der Monatsbeitrag richtigerweise wie es auch bei allen im Vertrag steht für das ganze nächste Monat im Voraus eingezogen (Abbucher z.B. am 1.12 für 1.12-31.12). Vertraglich geregelt und auch in der Branche üblich ist ganz klar die monatliche Zahlung im Voraus.

Damit wir bei jenen die am 15. abbuchen lassen nicht in einem Monat für 2 Monate abbuchen müssen, eignet sich dieser Lockdown daher für uns gut um diesen Fehler bei allen zu korrigieren und daher haben wir bei allen (!) Mitgliedern die am 15. abbuchen lassen den 3.11-30.11 bereits als Ruhezeit eingetragen und buchen nun richtigerweise für Dezember ab.

Am 15.11 wird daher der Beitrag für die 2 Tage im November wo wir noch offen hatten durften (1.11+2.11) und für den ganzen Dezember (1.12-31.12) abgebucht (diese Zeilen wurden am 10.11. geschrieben wo der Lockdown angeblich am 30.11. geendet hätte).

Solltest du selbst z.B. durch Jobverlust in finanzielle Schwierigkeiten gekommen sein, gib uns bitte ebenfalls per E-Mail an office@fitter-hirsch.com Bescheid. Du kannst den Vertrag dann unkomplitziert für 1-2 Monate bzw. die Dauer des Lockdowns ruhend legen lassen. Bitte beachte das eine Kündigung (bei Corona besteht kein Sonderkündigungsrecht, Kündigungsfristen sind somit einzuhalten) in den seltensten Fällen Sinn macht da im Falle einer Kündigung keine Kulanz über die Dauer des Lockdowns hinaus möglich ist. Falls du danach erneut mit dem Training starten willst würde auch die Aktivierungsgebühr erneut anfallen. Somit ist eine Ruhendlegung oder ein Vertragsdowngrade (bei uns kann man bereits ab 19,90 Euro / Monat jeden Tag trainineren)  nahezu immer die sinnvollere Lösung.

Hast du noch weitere Fragen?

Bitte wende dich bitte per Mail an uns: office@fitter-hirsch.com. Wir sind per E-Mail jeden Werktag für dich erreichbar und sind bemüht, deine Anfrage schnellstmöglich innerhalb 48 Stunden zu beantworten.

Wir halten dich natürlich über jegliche Änderungen auf unseren Social Media Kanälen sowie auf unserer Website auf dem Laufenden.

Wir freuen uns darauf, dich bald wieder im Studio wiederzusehen nachdem wir in diesem Sommerloch 2020 sogar mehr Zutritte hatten als im Sommerloch 2019…
Dein Team vom FITTEN HIRSCH

Rechtliches

Anders als beim ersten Lockdown besteht seit 3.11.2020 kein Betreibungsverbot von Sportstätten sondern nur ein Betretungsverbot von Sportstätten für Hobbysportler, während Profisportler Sportstätten betreten dürfen. Hier ein Screenshot vom November 2020 der Sozialministerium.at Website:

Als Fitnessstudiobetreiber kann man nichts dafür, dass ein Mitglied kein Profisportler ist und die Regierung dem Mitglied den Zutritt verbietet. Wir als Betreiber vom FITTEN HIRSCH verbieten und verhindern nichts. Rechtlich kann sich ein Mitglied somit nicht mehr auf § 1447 ABGB (Unmöglichkeit der Leistungserbringung) berufen und damit dem Fitnessstudiobetreiber die Schuld umhängen. Das von der Regierung verhängte Betretungsverbot für Hobbysportler verkürzt natürlich auch nicht die Vertragslaufzeiten für Hobbysportler. Der Hobbysportler ist während dem von der Regierung verhängten Betretungsverbot rein rechtlich somit auch nicht seiner Zahlpflicht dem Fitnessstudio gegenüber entbunden (kulanterweise haben wir jedoch bisher jede Anfrage positiv beantwortet). Aus Kulanzgründen buchen wir als einziges Fitnessstudio der Region bei nicht gekündigten Verträgen seit 1.12.2020 ohnehin nicht ab da ein Ende aktuell (8.12.2020) nicht absehbar ist da die PCR Tests keine Infektion nachweisen und „die Zahlen“ von der Regierung künstlich durch viele Tests (dadurch hohe „Falsch-Positiven-Rate“) erhöht werden! Gekündigte Verträge müssen wir abbuchen um das bestätigte Endedatum vom Einziehungsauftrag einzuhalten.

Sehr leicht verständliches Beispiel: Wenn man sich ein Auto kauft und bei der Abholung des Autos vom Autohändler den Führerschein verliert und das Auto dann nicht fahren darf, so muss man dennoch das Auto bezahlen. So ist die Lage seit 3.11. für Hobbysportler und das hat ganz allein die Regierung zu verantworten.

Wir bitten jeden Hobbysportler, sich wegen diesem Grundgesetzbruch (Gleichheitsgrundsatz gegenüber Profisportlern) bei der Regierung zu beschweren und nicht bei uns. In Österreich trainieren über 1,2 MILLIONEN Hobbysportler in Fitnessstudios! Wenn sich nur jeder vierte Hobbysportler Anfang November schriftlich beschwert hätte, wären die Betretungsverbote für Hobbysportler längst aufgehoben:

Bundeskanzleramt Österreich
Sebastian Kurz
Ballhausplatz 2
1010 Wien
E-Mail: post@bka.gv.at (sinnvollerweise per eingeschriebenen Brief da kritische E-Mails seit März ungelesen gelöscht werden)

Aus diesem Grund verlängern wir auch kulanterweise die Verträge um das von der Regierung verhängte Betretungsverbot für Hobbysportler – auch die gekündigten. Damit niemand um die Trainingszeit umfällt die ihm von der Regierung genommen wurde und ihm zusteht.

Einen Artikel zur rechtlichen Einschätzung dieser Thematik findet man hier (der Artikel ist zwar aus Deutschland, wir hoffen dennoch dass uns niemand zwingt einen Musterprozess für die Fitnessstudiobranche in Österreich zu führen und bitten daher um Fairness und die in den letzten Monaten so oft gehörte „gelebte Rücksichtnahme“. Es wäre nämlich absolut nicht einzusehen, dass von der Regierung verhängte Betriebs- oder gar nur Betretungsverbote mit Fitnessstudios vereinbarte und vom Fitnessstudiobetreiber völlig unverschuldet die Vertragslaufzeiten (Monate die zu zahlen sind) verkürzen):

Der Artikel ist schon älter – dieses Urteil vom LG Würzburg wurde mittlerweile (29.12.2020) von 2 weiteren Gerichten bestätigt (AG Ibbenbüren vom 27.11.2020, Az. 3 C 300/2 und AG Thorgau) und da es zumindest kein anderslautendes Urteil bisher gibt werden wir uns auch an dieser einzig für beide Seiten fairen Regelung orientieren.

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