Sollten die aktuellen Politdarsteller an der Macht bleiben, rechnen wir aktuell (3.11.2020) damit das dieser Lockdown für die Fitnessbranche bis April dauert (übliches Ende der Winter-Grippewelle). Die Politik hat den 8.2.2021 als Öffnungsdatum bisher (Stand 18.1.2021) weder genannt noch bestätigt.
Daher buchen wir ungekündigte Verträge nicht ab. Wir greifen dabei in laufende Prozesse ein und das ist für uns ein enormer manueller Aufwand. Jedoch sind wir das unseren treuen Mitgliedern schuldig.
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Übrigens haben wir für den ersten Lockdown von 16. März – 28. Mai 2020 von der Regierung nichteinmal die vollständigen Fixkosten für 1 Monat erhalten. Seit 3. November sind die Fitnessstudios erneut verfassungswidrig zwangsgeschlosen. Für November haben wir 80% vom Umsatz November 2019 erhalten und für Dezember nur mehr 50% vom Umsatz Dezember 2019 was für die Fixkostendeckung bereits nicht mehr ausreicht (Stand 18.1.2021). Die Fitnessstudios haben seit März 2020 keine Chance mehr neue Mitglieder zu generieren, bei gestiegenen Kündigungen (Fitnessstudios haben laut WKO 25% ihrer Kunden verloren).
Keine Abbucher am 1.12., 15.12.2020, 1.1.2021, 15.1.2021 und 1.2.2021
Bei jenen Mitgliedern die nicht gekündigt haben, haben wir nach 15.11.2020 nicht mehr abgebucht, da wir uns aktuell noch im Lockdown befinden und bei allen bereits eine Ruhelegungszeit von 3.11. bis 7.2.2021 eingetragen wurde, wodurch bei jenen die am 1.11 für 1.11 bis 30.11.2020 bezahlt haben die Zahlung für den Zeitraum nach 7.2.2021 gebucht wird wo aus aktueller Sicht (18.1.2021) laut WKO das Betretungsverbot für Hobbysportler aufgehoben wird (bitte liebe Hobbysportler schickt alle ein Beschwerdeschreiben an die Bundesregierung die euch zum Profisportler klar benachteiligt und somit Grundgesetzbruch begeht).
Aus diesem Guthaben ergibt sich, dass wir bei jenen Mitgliedern die nicht gekündigt haben ebenso nicht abbuchen (bei manchen Fällen könnte nur die jährliche Verwaltungspauschale gebucht werden). Am 15.12. und 1.1.2021 hätten wir laut Vertrag nämlich schon für die Trainingszeit von 1.1. bis 31.1.2021 abbuchen müssen und am 15.1.2021 für die Trainingszeit von 1.2 bis 28.2.2021. Am 1.2.2021 für die Trainingszeit vom 1.2. bis 28.2.2021 usw.
Wir haben daher auch nicht den Abbucher am 15.1.2021 und 1.2.2021 (für die Trainingszeit vom 1.2. bis 28.2.2021) für aktive Mitglieder aktiviert. Trotz intensiver Bemühungen bei der WKO und bei der Regierung gelang es uns nicht eine Öffnungszusage für die Zeit nach 7.2.2021 zu bekommen. Viele glauben die Unternehmer erfahren die Infos vorzeitig – dem ist jedoch nicht so. Die Regierung kommuniziert nun seit fast einem ganzen Jahr (seit März 2020) nur mehr über Pressekonferenzen. Schließlich ist Medienpräsenz alles was zählt.
Der zweite (bzw. dritte – je nach Definition da für uns als Fitnessstudio die Lockdowns ja ohne jeglichen Grund kein Ende zu haben scheinen) Lockdown wird bei allen ungekündigten Mitgliedern SOFORT vollständig als Ruhezeit eingetragen. Da die Regierung mit ihrer Salamitaktik diesen wie beim ersten Lockdown von uns vorhergesagt alle paar Wochen verlängert ist der manuelle Aufwand für uns unbeschreiblich. Jedoch wird die im November vorausbezahlte Trainingszeit für Dezember somit SOFORT und unbürokratisch für die Bezahlung direkt nach dem zweiten Lockdown hergenommen – nur das empfinden wir für treue Mitglieder als faire Lösung.
Jene Mitglieder, die bereits gekündigt haben bzw. kündigen werden und deren Vertrag durch die Kündigungsfrist somit noch nicht ausgelaufen ist, müssen und werden wir bis zum bestätigten Vertragsende weiter abbuchen um den Kündigungstermin der Kündigungsbestätigung einzuhalten und die Zeiten vom Lockdown am Vertragsende als beitragsfreie Bonuszeit anhängen. Zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden (kein einziges anders), dass eine VERSCHIEBUNG vom Vertragsende durch die Ruhezeiten / Lockdowns gesetzeskonform ist (insgesamt zu zahlende Monate bleiben laut Vertrag ja dadurch gleich). Bitte daher keinesfalls die Beiträge rückbuchen lassen da wir ansonsten die Bank- und Inkassospesen weiterverrechnen müssen. Die bezahlten Beiträge werden an das Ende der Vertragslaufzeit als Bonuszeit angehängt.
Solltest du selbst z.B. durch Jobverlust in finanzielle Schwierigkeiten gekommen sein, gib uns bitte ebenfalls per E-Mail an office@fitter-hirsch.com Bescheid um gemeinsam nach einer individuellen Lösung wie z.B. Vertragsdowngrade zu suchen. Bitte beachte das eine Kündigung (bei Corona besteht kein Sonderkündigungsrecht, Kündigungsfristen sind somit einzuhalten) in den seltensten Fällen Sinn macht da im Falle einer Kündigung keine Kulanz über die Dauer des Lockdowns hinaus möglich ist. Falls du danach erneut mit dem Training starten willst würde auch die Aktivierungsgebühr erneut anfallen. Somit ist eine Ruhendlegung oder ein Vertragsdowngrade (bei uns kann man bereits ab 19,90 Euro / Monat jeden Tag trainineren) nahezu immer die sinnvollere Lösung.
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Bitte wende dich per Mail an uns: office@fitter-hirsch.com. Wir sind per E-Mail jeden Werktag für dich erreichbar und sind bemüht, deine Anfrage schnellstmöglich innerhalb 48 Stunden zu beantworten.
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