„Es kann nicht sein, dass eine ganze Gesellschaft eingesperrt wird“ – News.at hat mit dem Anwalt über seine Klage gesprochen und nachgefragt, ob wir noch in einer „freien Gesellschaft“ leben. Hören Sie das ganze Interview im „News nachgefragt“-Podcast.

Der Wiener Anwalt Roman Schiessler hat beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Klage gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz eingebracht. Im Namen einiger Klienten, die wegen der Ausgangsbeschränkungen Verstöße gegen Grundrechte orten, beantragt er eine Aufhebung des Gesetzes. Ihm gehe es vor allem darum, dass der Verfassungsgerichtshof die Maßnahmen überprüft. „Ohne VfGH geht da nichts“, so Anwalt Roman Schiessler.
»Ausgeprägtes Obrigkeitsdenken«

Das Vorgehen der Regierung sei eines Rechts- und Verfassungsstaates nicht würdig, so der Anwalt. „Das ganze Vorgehen richtet sich an Untertanen und zeigt ausgeprägtes Obrigkeitsdenken“, kritisierte er.

In der Verordnung der Regierung werde nicht erklärt, „warum gerade die Covid-19-Epidemie zu den verordneten Freiheitsbeschränkungen geführt“ hat und „warum andere Epidemien, beispielsweise Influenza, welche in der Vergangenheit zu einer weit höheren Anzahl an Todesfällen geführt hat, nicht“, hieß es in der Aussendung. Der Anwalt ortet hier „reine Willkür“ der Regierung, da Daten, Fakten und Zahlen in der Verordnung fehlen würden.

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