Diese Schreiben sind sinngemäß auch verwendbar für 2G bei Kunden (es greifen die selben Argumente und Gesetze) – es ist unterm Strich praktisch alles was seit März 2020 von der Regierung verordnet wird gesetzes- und verfassungswidrig!

Schreiben „unserer“ Anwaltskanzlei ASCHAUER&ASCHAUER wegen 3G am Arbeitsplatz:

Schreiben an Geschäftsführung – 3.COVID-19-MV

Schreiben von RA Brunner von MFG wegen 3G am Arbeitsplatz:

MFG_3G-Regel-am-Arbeitsplatz_1

PS: Es geht zwar eigentlich niemanden etwas an, aber das Personal vom FITTEN HIRSCH ist laut letztem BH Bescheid ohnehin genesen. Dennoch sehen wir es als unsere Pflicht uns auch für unsere Mitglieder einzusetzen und gegen diesen rein politischen Wahnsinn ohne jegliche Evidenzlage weiterhin entschieden vorzugehen.

Wir vermuten das die BH Hartberg / Fürstenfeld weiß das unsere Mitglieder und insbesondere wir über die Rechtslage aufgeklärt sind und ich schätze nachdem wir gerade noch die letzte Strafe von der BH bereits beim Verfassungsgerichtshof (VFGH) (!!!) bekämpfen sich die BH nicht soweit aus dem Fenster lehnen traut unerlaubt (ohne Durchsuchungsbefehl wäre es das!) unser Gebäude zu betreten und dort unsere Mitglieder zu kontrollieren! Sollte dieser unrealistische Fall eintreten auf keinen Fall die Strafe bezahlen sondern sofort beeinspruchen! Unsere Anwaltskanzlei ASCHAUER & ASCHAUER wird dann bei diesem Fall behilflich sein, die Kosten für das Anwaltsschreiben übernehmen wir als FITTER HIRSCH!

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