Folgendes E-Mail erhielten wir von der WKO in der Nacht am 5.11.2021 um 22:10 für die Regelungen die ab 8.11.2021 gelten sollen:

Unsere Umsetzung und rechtliche Einschätzung sieht folgendermaßen aus:

Unsere Pflicht ist es sicher nicht weitere Infos aus der Lügenpresse und dem Türkisfunk ORF zu holen da nun angeblich die Medien in diesen Erlass auch Sport- und Freizeiteinrichtungen „reingedichtet“ haben… Die originale Fassung müsste uns schriftlich von der Behörde zugestellt werden.

Fitnessstudios fehlen in der Auflistung und körpernahe Dienstleister sind wir ganz sicher nicht.

Wie bei 3G so bedeutet „ermächtigt“ nicht das wir als Betreiber kontrollieren DÜRFEN oder gar MÜSSEN (Rechtsanwalt: 3G/2G Kontrollen sind ungesetzlich). Ebenso handhaben wir es auch bei 2G.

Ein Beispiel: Wenn die Regierung uns z.B. „ermächtigt“ Genbehandlungsgegner zu töten ist es deshalb noch lange nicht erlaubt… Wenn wir es aber tun würden, wären natürlich wir selbst Schuld und nicht die Regierung. Die Regierung kann sich mit Erlässen nicht ständig über geltendes Recht stellen. Punkt.

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