§ 314 StGB Amtsanmaßung
Wer sich die Ausübung eines öffentlichen Amtes anmaßt oder, ohne dazu befugt zu sein, eine Handlung vornimmt, die nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
Quelle: https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/314
D.h. jeder Unternehmer, der einen 3G Nachweis verlangt, kann angezeigt werden.
Unsere Regierung nötigt jeden zu dieser Amtsanmaßung.
Es haftet aber die durchführende Person, nicht die, die es angeordnet hat.
Grundsätzlich:
Es geht darum, dass ich NICHT nachweißen muss, dass ich „gesund“ bin, um Rechte „zu haben“.
GRUNDRECHTE sind nicht konditionierbar und man muss sich für sie NICHT „qualifizieren“!
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