In diesem 2. Videoteil beschreibt der Passauer Arzt Dr. Ronald Weikl, MWGFD e.V., die Faktenlage zur Mund-Nasen-Bedeckung, auch „Gesichtsmaske“ genannt.
Er stellt hier die Möglichkeiten vor, wie man sich aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreien (lassen) kann, z.B. mittels „eidesstattlicher Versicherung“, die man selbst abgeben kann, oder mittels Attest durch einen Mediziner.
Insbesondere wird hierbei auch auf die Faktenlage bzgl. der „Maskenpflicht an Schulen“ eingegangen und ein Text, basierend auf einem juristischen Gutachten, vorgestellt, den besorgte Eltern verwenden können, wenn Sie sich an Schulträger bzw. Schulleiter wenden.

Infoseite des MWGFD e.V. zu Maskenbefreiungsattesten und medizinische und juristische Aspekte zur Maskenpflicht an Schulen: mwgfd.de/zur-maskenpflicht/

Prof. Dr. Ines Knappstein: „Mund-Nasen-Schutz in der Öffentlichkeit: Keine Hinweise für eine Wirksamkeit“ Thieme Infektiologie Krankenhaushygiene-up2date
thieme-connect.com/products/ejournals/pdf/10.1055/a-1174-6591.pdf

Prof. Dr. Christof Kuhbandnder: „Die Nebenwirkungen und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 an Schulen – ein Thesenpapier“
mwgfd.de/2020/10/prof-dr-christof-kuhbandner-thesenpapier-zu-den-nebenwirkungen-und-der-verhaeltnismaessigkeit-der-massnahmen-zur-eindaemmung-des-coronavirus-sars-cov-2-an-schulen/

Zur Frage der Maskenatteste durch Heilpraktiker: Heilnetz.de
heilnetz.de/newsartikel-fuer-anbieterinnen/von-maskenpflicht-befreien.html

Unterstützerliste Therapeuten des MWGFD e.V.: mwgfd.de/unterstuetzerliste-therapeuten/

Anwälte für Aufklärung: afa.zone/

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