maxiFIT Sebersdorf e.U. – Mitgliedsvertrag, Version 20260723.
1. Zahlungsmodalitäten
Der Beitrag für die Mitgliedschaft, der Aktivierungsbeitrag sowie etwaige zusätzliche Optionen sind zum festgelegten Zahlungstermin – entweder dem 1. oder dem 15. eines jeden Monats – im Voraus fällig (z. B. Zahlung am 15.11. oder 1.12. für den Zeitraum vom 1.12. bis 31.12.). Auf Wunsch des Mitglieds kann der jährliche Beitrag in monatlichen Raten beglichen werden. Der erste Beitrag kann je nach Startdatum höher ausfallen, da er den Rest des laufenden Monats sowie den Folgemonat abdeckt. Zur Durchführung der Zahlungen ist aus organisatorischen Gründen eine SEPA-Lastschrift erforderlich.
Das Mitglied ist dafür verantwortlich, dass auf dem angegebenen Konto eine ausreichende Deckung vorhanden ist. Sollte es aufgrund unzureichender Deckung, Kontoauflösung oder unberechtigtem Widerruf zu einer Rückbuchung kommen, werden die dabei entstehenden Kosten dem Mitglied weitergegeben. Zahlungserinnerungen oder Hinweise auf ausstehende Beiträge erfolgen per E-Mail an die zuletzt angegebene E-Mail-Adresse oder, falls keine E-Mail-Adresse vorliegt oder diese nicht erreichbar ist, per SMS an die zuletzt angegebene Mobilnummer (die Kontaktdaten werden nur zur Kommunikation von Zahlungserinnerungen genutzt und nicht für andere Zwecke). Wenn die SEPA-Lastschrift nicht durchgeführt werden kann, wird zusätzlich zu den Rückleitungsspesen der Bank vom Mitglied eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro pro Zahlungserinnerung erhoben, es sei denn, der Zahlungsverzug ist auf ein Verschulden des Studios zurückzuführen. Eine Gebühr für Zahlungserinnerungen wird nur dann erhoben, wenn diese aufgrund eines Zahlungsverzugs notwendig wird und sich auf die tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten beschränkt. Diese Gebühr dient der Deckung der administrativen Kosten und wird vorab transparent mitgeteilt.
Falls das Mitglied seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, trägt es die Verantwortung für alle administrativen und rechtlichen Kosten, die dem Studio zur Wahrung seiner Interessen entstehen, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und der Höhe nach angemessen sind. Sollte trotz Mahnung innerhalb von zwei Wochen keine Zahlung eingehen oder eine Mahnung nicht zugestellt werden können, behält sich das Studio das Recht vor, die Mitgliedschaft unter Einhaltung der vereinbarten Vertragslaufzeit zu beenden. In diesem Fall übernimmt dann die weitere Eintreibung bis zum Vertragsende ein Inkassobüro.
2. Indexanpassung – Anpassung an die Inflation
Die Beiträge werden so festgelegt, dass ihre Wertbeständigkeit gewährleistet ist. Zur Berechnung der Wertbeständigkeit wird der von Statistik Austria monatlich veröffentlichte Verbraucherpreisindex (VPI) 2025 (Basisjahr 2025) oder ein ersatzweise festgelegter Index herangezogen. Die Ausgangsbasis für die Anpassung ist die Indexzahl des Monats, in dem das Vertragsverhältnis beginnt. Änderungen des Indexes von bis zu 2 % nach oben oder unten bleiben unberücksichtigt, es sei denn, das Studio entscheidet, die Anpassung dennoch vorzunehmen.
Eine Anpassung der Beiträge kann einmal jährlich auf Grundlage des zuletzt veröffentlichten Indexes erfolgen. Diese Anpassung wird zu Beginn des folgenden Kalenderjahres wirksam. Die Grundlage für zukünftige Anpassungen bildet jeweils die zuletzt vorgenommene Indexanpassung. Alle Änderungen des Indexes werden auf eine Dezimalstelle gerundet.
Übersteigt die Indexveränderung die genannte Schwelle, erfolgt die Anpassung symmetrisch: Steigt der Index, wird der Beitrag im selben Ausmaß erhöht; sinkt er, wird der Beitrag im selben Ausmaß gesenkt. Das Studio ist nicht verpflichtet, das Anpassungsrecht in einem Jahr auszuüben. Übt es das Recht in einem Jahr nicht oder nicht in voller Höhe aus, begründet dies keinen Anspruch für die Zukunft; Grundlage der nächsten Anpassung ist stets der zuletzt tatsächlich in Rechnung gestellte Beitrag.
Das Studio teilt jede beabsichtigte Anpassung dem Mitglied mindestens einen Monat vor Wirksamwerden per E-Mail oder über die App unter Angabe des bisherigen und des neuen Beitrags mit. Ist das Mitglied mit der Anpassung nicht einverstanden, kann es die Mitgliedschaft nach den Punkten 3 bzw. 4 kündigen. Bis zum Ablauf der jeweiligen Kündigungsfrist bleibt es in diesem Fall beim bisherigen Beitrag; die Anpassung wird für dieses Mitglied nicht wirksam. Voraussetzung ist, dass die Kündigung binnen eines Monats ab Zugang der Mitteilung beim Studio einlangt.
3. Vertragsdauer & Kündigungsfrist der Mitgliedschaft
Der Mitgliedschaftsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Eine Kündigung (diese hat schriftlich zu erfolgen – siehe Punkt 5) kann erstmals nach Ablauf des ersten Jahres des Vertragsverhältnisses erfolgen, wobei eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Ende des ersten Jahres eingehalten werden muss (Mindestvertragsdauer: 12 Monate).
Nach Ablauf dieser Mindestvertragsdauer kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit zum Ende eines jeden Kalendermonats unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist beendet werden.
4. Vertragsdauer & Kündigungsfrist der Flex-Mitgliedschaft
Der Flex-Mitgliedschaftsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Flex-Mitgliedschaftsvertrag kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Kündigungsfrist bis zum Ende des darauffolgenden Monats beendet werden (die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen – siehe Punkt 5).
5. Form der Kündigung & Kündigungsbestätigung
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss die eigenhändige Unterschrift, die Adresse und das Geburtsdatum des Mitglieds enthalten. Sie kann per Post an maxiFIT Sebersdorf e.U., Oberlimbach 33, 8271 Bad Waltersdorf oder per E-Mail an kontakt@maxiFIT.at übermittelt werden.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung empfehlen wir die Übermittlung per Post, weil sich der Zugang so am einfachsten nachweisen lässt. Die Beweislast für den Zugang der Kündigung trägt nach den allgemeinen Regeln der Kündigende.
Falls im Kündigungsschreiben eine E-Mail-Adresse angegeben wird, bestätigt das Studio den Erhalt der Kündigung innerhalb von zwei Wochen an diese Adresse.
Wurde der Vertrag über die Website des Studios geschlossen, steht auf maxifit.at zusätzlich eine ständig verfügbare Kündigungsschaltfläche zur Verfügung. Das Mitglied erhält nach Absendung unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang der Kündigung per E-Mail, unter Angabe von Datum und Uhrzeit.
6. Stilllegung der Mitgliedschaft
Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, die Mitgliedschaft ruhen zu lassen. Die Stilllegung ist ausschließlich über die maxiFIT-App (maxifit.at/app) zu beantragen. Die Dauer der Stilllegung beträgt mindestens einen Monat und maximal drei Monate am Stück. Insgesamt ist pro Jahr eine Stilllegung von maximal drei Monaten möglich.
Durch die Inanspruchnahme einer Stilllegung verlängert sich die vereinbarte Vertragslaufzeit um den Zeitraum der Ruhephase. Bei im Voraus bezahlten Mitgliedschaften (DEALS) wird der stillgelegte Zeitraum an das Ende der Laufzeit angehängt.
In besonderen Ausnahmefällen kann nach vorheriger Absprache mit dem Studio eine längere Dauer der Stilllegung zugelassen werden; der Antrag ist auch in diesen Fällen über die maxiFIT-App zu stellen:
- Längere Auslandsaufenthalte (z. B. Überwintern im Süden)
- Wehr- oder Zivildienst (in der Regel 6 Monate)
- Schwangerschaft (in der Regel 12 Monate)
Während einer bereits laufenden Kündigungsfrist kann die Mitgliedschaft nicht ruhend gestellt werden. Eine aktuell laufende Stilllegung wird durch den Ausspruch einer Kündigung mit sofortiger Wirkung beendet.
7. Aufklärung
Das Mitglied bestätigt, dass es sich in geeigneter körperlicher und geistiger Verfassung befindet, um das gewählte Training sicher und erfolgreich durchzuführen. Vor Abschluss des Vertrages hat das Mitglied die Voraussetzungen mit seinem Arzt abgeklärt und verpflichtet sich, dies auch weiterhin zu tun, solange es im Studio trainiert.
Das Mitglied wurde darüber informiert, dass im Mitgliedsbeitrag keine individuelle Trainingseinweisung oder Betreuung enthalten ist. Das Training erfolgt eigenständig, und es wird davon ausgegangen, dass das Mitglied mit der Bedienung der Geräte vertraut ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird das Mitglied aufgefordert, ein zusätzliches Personaltraining zu buchen.
8. Informationspflicht
Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen relevanter Daten wie Name, Adresse (einschließlich E-Mail-Adresse), Bankverbindung usw. unverzüglich dem Studio per E-Mail an kontakt@maxiFIT.at mitzuteilen. Sollte dem Studio durch eine verspätete Mitteilung von Änderungen ein zusätzlicher Aufwand entstehen, trägt das Mitglied die dadurch entstehenden Kosten.
Geänderte Bankverbindungen sind dem Studio spätestens 14 Tage vor dem nächsten fälligen Zahlungstermin für das SEPA-Lastschriftverfahren mitzuteilen, um eine ordnungsgemäße Abbuchung sicherzustellen.
9. Haftungsausschluss
Die Haftung des Studios sowie seiner unterstützenden Personen wird im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen übernommen.
Für Schäden an der Person (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit) haftet das Studio nach den gesetzlichen Bestimmungen; diese Haftung wird nicht beschränkt.
Im Übrigen ist die Haftung des Studios auf Fälle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt, es sei denn, es handelt sich um vertragliche Pflichten, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist.
Für Schadenersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Eltern haften für ihre Kinder.
10. Verbotene Gegenstände im Studio
Bei schwerwiegendem Fehlverhalten wie aggressiven Auseinandersetzungen, strafbaren Handlungen oder wiederholtem Verstoß gegen berechtigte Weisungen des Personals kann das Mitglied von der Nutzung des Studios ausgeschlossen werden.
11. Selbständige gewerbliche Tätigkeit im Studio
Es ist untersagt, im Studio eine selbständige gewerbliche Tätigkeit auszuüben (z. B. als Fitnesstrainer), ohne zuvor eine entsprechende vertragliche Vereinbarung mit dem Studio getroffen zu haben.
12. Unvorhergesehene Hindernisse
Das Studio ist nur dann von der Leistungspflicht befreit, wenn die unvorhergesehenen Hindernisse nicht im Einflussbereich des Studios liegen und unverschuldet auftreten (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen). Das Studio verpflichtet sich, das Mitglied so schnell wie möglich über solche Hindernisse zu informieren.
13. Hygiene
Das Betreten der Trainingsfläche ist nur in geeigneter Sportbekleidung und mit sauberen Sportschuhen gestattet. Aus hygienischen Gründen ist die Nutzung der Trainingsgeräte nur mit einem Handtuch erlaubt. Nach der Benutzung sind die Geräte sauber zu hinterlassen und bei Bedarf zu desinfizieren.
14. Verhalten auf der Trainingsfläche
Das Mitglied ist verpflichtet, nach Gebrauch alle Trainingsgeräte an den vorgesehenen Platz zurückzubringen und sie ordnungsgemäß zu behandeln. Der Gebrauch von Magnesium oder Kreide ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet.
15. Duschen & Umkleideraum
Die Mitgliedschaft berechtigt das Mitglied zur Nutzung der Garderobenschränke nur während des Aufenthalts im Studio. Das Nutzungsrecht endet beim Verlassen der Räumlichkeiten. Der Garderobenschrank muss vor Verlassen des Studios geräumt und unverschlossen hinterlassen werden.
Das Studio ist berechtigt, während der nächtlichen Kontrollgänge, wenn sich keine Mitglieder im Studio befinden, verschlossene Garderobenschränke zu öffnen und zu räumen. Die entnommenen Gegenstände werden für einige Wochen im „Lost & Found“-Bereich aufbewahrt. Nach dem Duschen ist es erforderlich, sich vorher abzutrocknen, bevor die Umkleideräume betreten werden. Das Rasieren jeglicher Körperstellen ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet.
16. Standortwechsel
Das Mitglied akzeptiert, dass das Studio im Falle eines Standortwechsels innerhalb eines Radius von 12 km vom aktuellen Standort den Wechsel vollziehen kann. Sollte das Mitglied jedoch der Ansicht sein, dass der neue Standort unzumutbar ist (z. B. aufgrund der Erreichbarkeit oder der persönlichen Umstände), hat es das Recht, den Vertrag mit einer Frist bis zum Ende des darauffolgenden Monats außerordentlich zu kündigen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Vertrag durch einen eventuellen Standortwechsel nicht automatisch endet – eine aktive Kündigung ist hierfür erforderlich.
17. Zutrittskarten / Chips / Weitergabeverbot
Die Zutrittskarten / Chips sind ausschließlich für die persönliche Nutzung des Mitglieds bestimmt und nicht auf andere Personen übertragbar. Das Weitergeben oder Verleihen der Chips und Karten ist untersagt. Das Mitglied verpflichtet sich, die Chipkarte bei jedem Studiobesuch mitzubringen.
Sollte deine Chipkarte verloren gehen, ist das sofort an das Studio zu melden. Das Studio stellt dann eine Ersatzkarte zum Preis von 10 Euro zur Verfügung.
Das Weitergabeverbot gilt auch für App-Zugangsdaten und alle sonstigen Zutrittsmedien. Als Weitergabe gilt ausdrücklich auch, wenn das Mitglied eine Person mit ins Studio nimmt, die keinen eigenen Zutritt hat, ohne dies dem Studio vorab bekanntzugeben. Jedes Mitglied darf einmalig eine Begleitperson zum Training mitbringen, um das Studio kennenzulernen. Die Anmeldung erfolgt vor dem Zutritt über die maxiFIT-App im Menüpunkt „SQUAD“ mit dem Button „Gastzutritt anmelden“; ersatzweise per E-Mail an kontakt@maxiFIT.at oder über Eva (Anruf, SMS oder App-Chat). Eine Freigabe ist nicht erforderlich, die Anmeldung genügt.
Gibt das Mitglied Zutrittsmedien schuldhaft weiter oder ermöglicht es Dritten auf andere Weise vorsätzlich den Zutritt, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 250,00 Euro je Vorfall zu bezahlen. Die Höhe berücksichtigt, dass das Studio unbeaufsichtigt betrieben wird und eine unberechtigte Person weder erfasst noch dem Studio bekannt ist. Ein Gericht kann diesen Betrag im Einzelfall herabsetzen. Ein darüber hinausgehender Schaden kann zusätzlich geltend gemacht werden. Bei Verlust oder Diebstahl fällt keine Vertragsstrafe an, sofern das Mitglied den Verlust unverzüglich meldet. Bei wiederholtem Verstoß ist das Studio berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
18. Jugendliche & Mindestalter
Eine Mitgliedschaft für Minderjährige ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich. Die Erziehungsberechtigten bestätigen mit ihrer Unterschrift, die Vertragsbedingungen sowie die geltenden Hausregeln zur Kenntnis genommen zu haben, und übernehmen die Haftung gemäß Punkt 9 (Eltern haften für ihre Kinder).
19. Foto & Filmaufnahmen
Das Anfertigen gewerblicher Foto- und Filmaufnahmen ohne ausdrückliche Genehmigung des Studios ist nicht gestattet. Bei privaten Foto- und Filmaufnahmen ist das Recht am eigenen Bild sowie der Schutz der Privatsphäre anderer Mitglieder zu beachten.
Eine Veröffentlichung von Fotos und Videos, auf denen das Mitglied während Studioveranstaltungen erkennbar zu sehen ist, zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit des Studios auf der Studio-Website, im Internet und in sozialen Medien erfolgt nur mit gesonderter Einwilligung des Mitglieds. Diese Einwilligung ist freiwillig, nicht Voraussetzung für den Vertragsabschluss und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail an kontakt@maxiFIT.at widerrufen werden.
20. Sachbeschädigung
Sachbeschädigungen, die im Studio verursacht werden, werden auf Kosten des Verursachers behoben.
21. Videoüberwachung
Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass zu Sicherheitszwecken eine Videoüberwachung (ohne Audioaufzeichnung) in den Trainingsräumen installiert ist. Die Aufzeichnungen werden ausschließlich zur Gewährleistung der Sicherheit und zum Schutz des Eigentums verwendet und entsprechen den geltenden Datenschutzbestimmungen (insbesondere der DSGVO).
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO in Verbindung mit § 12 f DSG. In Umkleiden, Sanitärbereichen und Saunen erfolgt keine Überwachung. Die Aufzeichnungen werden spätestens nach 72 Stunden gelöscht; in der Regel erfolgt die Überschreibung bereits früher automatisch durch den laufenden Betrieb. Eine längere Aufbewahrung erfolgt nur, soweit dies zur Verfolgung eines konkreten Vorfalls erforderlich ist. Nähere Informationen zur Verarbeitung sowie zu den Rechten auf Auskunft, Löschung und Widerspruch und zur Beschwerdemöglichkeit bei der Datenschutzbehörde enthält die Datenschutzinformation des Studios.
22. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung uneingeschränkt in Kraft. In einem solchen Fall treten an die Stelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzlichen Vorschriften.
23. Schlussbemerkung
Das Mitglied nutzt die Räumlichkeiten des Studios auf eigene Verantwortung. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Da das Studio bestrebt ist, sich kontinuierlich zu verbessern, nehmen wir deine Kritik und Anregungen gerne entgegen.