Der Mitgliedsbeitrag ist gemäß dem jeweils gültigen Verbraucherpreisindex (VPI) wertgesichert (siehe Rückseite, Punkt 2: Indexanpassung). [cite_start]Die Mitgliedsbeiträge enthalten 20% Umsatzsteuer. [cite: 22]

Dieser Antrag begründet eine fortlaufende Zahlungsverpflichtung. [cite_start]Eine separate monatliche Zahlungsaufforderung erfolgt nicht. [cite: 23]

Einzugsermächtigung

Hiermit ermächtige ich „maxiFIT Sebersdorf e.U.“ oder dessen Rechtsnachfolger, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit widerruflich von meinem Konto mittels Lastschriftverfahren einzuziehen. Gleichzeitig weise ich meine kontoführende Bank an, die Lastschriften einzulösen. [cite_start]Die Bank ist jedoch nicht verpflichtet, die Lastschrift einzulösen, insbesondere wenn mein Konto keine ausreichende Deckung aufweist. [cite: 25]


1. Zahlungsmodalitäten

[cite_start]Der Beitrag für die Mitgliedschaft, der Aktivierungsbeitrag sowie etwaige zusätzliche Optionen sind zum festgelegten Zahlungstermin – entweder dem 1. oder dem 15. eines jeden Monats – im Voraus fällig (z. B. Zahlung am 15.11. oder 1.12. für den Zeitraum vom 1.12. bis 31.12.). [cite: 48]
Auf Wunsch des Mitglieds kann der jährliche Beitrag in monatlichen Raten beglichen werden. [cite_start]Der erste Beitrag kann je nach Startdatum höher ausfallen, da er den Rest des laufenden Monats sowie den Folgemonat abdeckt. [cite: 49-50]
[cite_start]Zur Durchführung der Zahlungen ist aus organisatorischen Gründen eine SEPA-Lastschrift erforderlich. [cite: 51]
Das Mitglied ist dafür verantwortlich, dass auf dem angegebenen Konto eine ausreichende Deckung vorhanden ist. [cite_start]Sollte es aufgrund unzureichender Deckung, Kontoauflösung oder unberechtigtem Widerruf zu einer Rückbuchung kommen, werden die dabei entstehenden Kosten dem Mitglied weitergegeben. [cite: 52-53]
[cite_start]Zahlungserinnerungen oder Hinweise auf ausstehende Beiträge erfolgen einmalig und ausschließlich per E-Mail und ausschließlich an die zuletzt angegebene E-Mail-Adresse (die E-Mail-Adresse wird nur zur Kommunikation von Zahlungserinnerungen genutzt und nicht für andere Zwecke). [cite: 54]
[cite_start]Wenn die SEPA-Lastschrift nicht durchgeführt werden kann, wird zusätzlich zu den Rückleitungsspesen der Bank vom Mitglied eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro pro Zahlungserinnerung erhoben, es sei denn, der Zahlungsverzug ist auf ein Verschulden des Studios zurückzuführen. [cite: 55]
Eine Gebühr für Zahlungserinnerungen wird nur dann erhoben, wenn diese aufgrund eines Zahlungsverzugs notwendig wird und sich auf die tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten beschränkt. [cite_start]Diese Gebühr dient der Deckung der administrativen Kosten und wird vorab transparent mitgeteilt. [cite: 56-57]
Falls das Mitglied seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, trägt es die Verantwortung für alle administrativen und rechtlichen Kosten, die dem Studio zur Wahrung seiner Interessen entstehen. Sollte trotz Mahnung innerhalb von zwei Wochen keine Zahlung eingehen oder eine Mahnung nicht zugestellt werden können, behält sich das Studio das Recht vor, die Mitgliedschaft unter Einhaltung der vereinbarten Vertragslaufzeit zu beenden. [cite_start]In diesem Fall übernimmt dann die weitere Eintreibung bis zum Vertragsende ein Inkassobüro. [cite: 58-60]

2. Indexanpassung – Anpassung an die Inflation

Die Beiträge werden so festgelegt, dass ihre Wertbeständigkeit gewährleistet ist. [cite_start]Zur Berechnung der Wertbeständigkeit wird der von Statistik Austria monatlich veröffentlichte Verbraucherpreisindex (VPI) 2015 (Basisjahr 2015) oder ein ersatzweise festgelegter Index herangezogen. [cite: 62-63]
Die Ausgangsbasis für die Anpassung ist die Indexzahl des Monats, in dem das Vertragsverhältnis beginnt. [cite_start]Änderungen des Indexes von bis zu 2% nach oben oder unten bleiben unberücksichtigt es sei denn, das Studio entscheidet, die Anpassung dennoch vorzunehmen. [cite: 64-65]
Eine Anpassung der Beiträge kann einmal jährlich auf Grundlage des zuletzt veröffentlichten Indexes erfolgen. Diese Anpassung wird zu Beginn des folgenden Kalenderjahres wirksam. [cite_start]Die Grundlage für zukünftige Anpassungen bildet jeweils die zuletzt vorgenommene Indexanpassung. [cite: 66-67]
Alle Änderungen des Indexes werden auf eine Dezimalstelle gerundet. Soweit es dem Studio wirtschaftlich möglich ist, wird eine Anpassung der Beiträge auf maximal 5% pro Jahr begrenzt, auch wenn die Änderung des VPI einen höheren Wert ergibt. [cite_start]Daher kann eine Indexanpassung auch geringer ausfallen als die tatsächliche Veränderung des VPI. [cite: 68-70]
[cite_start]Alle Indexanpassungen sind Bestandteil des Vertrags und müssen nicht gesondert mitgeteilt werden. [cite: 71]

3. Vertragsdauer & Kündigungsfrist der Mitgliedschaft

Der Mitgliedschaftsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. [cite_start]Eine Kündigung (diese hat schriftlich zu erfolgen – siehe Punkt 5) kann erstmals nach Ablauf des ersten Jahres des Vertragsverhältnisses erfolgen, wobei eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Ende des ersten Jahres eingehalten werden muss (Mindestvertragsdauer: 12 Monate). [cite: 73]
[cite_start]Nach Ablauf dieser Mindestvertragsdauer kann der Vertrag von beiden Parteien jeweils zum Ende eines Jahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist beendet werden. [cite: 74]

4. Vertragsdauer & Kündigungsrist der Flex-Mitgliedschaft

Der Flex-Mitgliedschaftsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. [cite_start]Der Flex-Mitgliedschaftsvertrag kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Kündigungsfrist bis zum Ende des darauffolgenden Monats beendet werden (die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen – siehe Punkt 5). [cite: 76]

5. Form der Kündigung & Kündigungsbestätigung

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung sollten Kündigungen bitte per Post gesendet werden. [cite_start]Das Kündigungsschreiben muss die eigenhändige Unterschrift, die Adresse und das Geburtsdatum des Mitglieds enthalten und an folgende Adresse gesendet werden: maxiFIT Sebersdorf e.U., Oberlimbach 33, 8271 Bad Waltersdorf. [cite: 78-79]
[cite_start]Falls im Kündigungsschreiben eine E-Mail-Adresse angegeben wird, bestätigt das Studio den Erhalt der Kündigung innerhalb von zwei Wochen an diese Adresse. [cite: 80]
Sollte innerhalb von drei Wochen keine Bestätigung eingegangen sein, bitten wir darum, per E-Mail an kontakt@maxiFIT.at nachzufragen und ein Foto des Postbelegs mitzuschicken. [cite_start]Es ist möglich, dass die Bestätigung auch im Spam-Ordner gelandet ist. [cite: 81-82]
[cite_start]Kündigungen per E-Mail (mit eingescannter Unterschrift) oder über Onlineportale könnten unter gewissen Umständen nicht bearbeitet werden, da sie möglicherweise nicht ordnungsgemäß zugestellt werden können (z.B im Spamordner etc.). [cite: 83]

6. Stilllegung der Mitgliedschaft

[cite_start]Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, die Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen und ohne Vorlage von Nachweisen (Fairness-Prinzip) ruhen zu lassen. [cite: 85]
Die Dauer der Stilllegung beträgt mindestens einen Monat und maximal drei Monate am Stück. [cite_start]Insgesamt ist pro Jahr eine Stilllegung von maximal drei Monaten möglich. [cite: 86-87]
Durch die Inanspruchnahme einer Stilllegung verlängert sich die vereinbarte Vertragslaufzeit um den Zeitraum der Ruhephase. [cite_start]Bei im Voraus bezahlten Mitgliedschaften (DEALS) wird der stillgelegte Zeitraum an das Ende der Laufzeit angehängt. [cite: 88-89]
[cite_start]In besonderen Ausnahmefällen sind nach Absprache auch längere Ruhezeiten möglich: Längere Auslandsaufenthalte (z.B. Überwintern im Süden), Wehr- oder Zivildienst (in der Regel 6 Monate), Schwangerschaft (in der Regel 12 Monate). [cite: 90-93]
Während einer bereits laufenden Kündigungsfrist kann die Mitgliedschaft nicht ruhend gestellt werden. [cite_start]Eine aktuell laufende Stilllegung wird durch den Ausspruch einer Kündigung mit sofortiger Wirkung beendet. [cite: 94-95]

7. Aufklärung

[cite_start]Das Mitglied bestätigt, dass es sich in geeigneter körperlicher und geistiger Verfassung befindet, um das gewählte Training sicher und erfolgreich durchzuführen. [cite: 100]
[cite_start]Vor Abschluss des Vertrages hat das Mitglied die Voraussetzungen mit seinem Arzt abgeklärt und verpflichtet sich, dies auch weiterhin zu tun, solange es im Studio trainiert. [cite: 101]
Das Mitglied wurde darüber informiert, dass im Mitgliedsbeitrag keine individuelle Trainingseinweisung oder Betreuung enthalten ist. Das Training erfolgt eigenständig, und es wird davon ausgegangen, dass das Mitglied mit der Bedienung der Geräte vertraut ist. [cite_start]Sollte dies nicht der Fall sein, wird das Mitglied aufgefordert, ein zusätzliches Personaltraining zu buchen. [cite: 102-104]

8. Informationspflicht

Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen relevanter Daten wie Name, Adresse (einschließlich E-Mail-Adresse), Bankverbindung usw. unverzüglich dem Studio per E-Mail an kontakt@maxiFIT.at mitzuteilen. [cite_start]Sollte dem Studio durch eine verspätete Mitteilung von Änderungen ein zusätzlicher Aufwand entstehen, trägt das Mitglied die dadurch entstehenden Kosten. [cite: 106-107]
[cite_start]Geänderte Bankverbindungen sind dem Studio spätestens 14 Tage vor dem nächsten fälligen Zahlungstermin für das SEPА-Lastschriftverfahren mitzuteilen, um eine ordnungsgemäße Abbuchung sicherzustellen. [cite: 108]

9. Haftungsausschluss

[cite_start]Die Haftung des Studios sowie seiner unterstützenden Personen wird im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen übernommen. [cite: 110]
[cite_start]Die Haftung des Studios ist auf Fälle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt, es sei denn, es handelt sich um vertragliche Pflichten, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist. [cite: 111]
[cite_start]Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Fristen, spätestens jedoch 3 Jahre nach Kenntnis des Schadens und des Schädigers. [cite: 112]
[cite_start]Eltern haften für ihre Kinder. [cite: 113]

10. Verbotene Gegenstände im Studio

[cite_start]Bei schwerwiegendem Fehlverhalten wie aggressiven Auseinandersetzungen, strafbaren Handlungen oder wiederholtem Verstoß gegen berechtigte Weisungen des Personals kann das Mitglied von der Nutzung des Studios ausgeschlossen werden. [cite: 115]

11. Selbständige gewerbliche Tätigkeit im Studio

[cite_start]Es ist untersagt, im Studio eine selbständige gewerbliche Tätigkeit auszuüben (z.B. als Fitnesstrainer), ohne zuvor eine entsprechende vertragliche Vereinbarung mit dem Studio getroffen zu haben. [cite: 117]

12. Unvorhergesehene Hindernisse

Das Studio ist nur dann von der Leistungspflicht befreit, wenn die unvorhergesehenen Hindernisse nicht im Einflussbereich des Studios liegen und unverschuldet auftreten (z.B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen). [cite_start]Das Studio verpflichtet sich, das Mitglied so schnell wie möglich über solche Hindernisse zu informieren. [cite: 119-120]

13. Hygiene

Das Betreten der Trainingsfläche ist nur in geeigneter Sportbekleidung und mit sauberen Sportschuhen gestattet. Aus hygienischen Gründen ist die Nutzung der Trainingsgeräte nur mit einem Handtuch erlaubt. [cite_start]Nach der Benutzung sind die Geräte sauber zu hinterlassen und bei Bedarf zu desinfizieren. [cite: 122-124]

14. Verhalten auf der Trainingsfläche

Das Mitglied ist verpflichtet, nach Gebrauch alle Trainingsgeräte an den vorgesehenen Platz zurückzubringen und sie ordnungsgemäß zu behandeln. [cite_start]Der Gebrauch von Magnesium oder Kreide ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet. [cite: 126-127]

15. Duschen & Umkleideraum

Die Mitgliedschaft berechtigt das Mitglied zur Nutzung der Garderobenschränke nur während des Aufenthalts im Studio. Das Nutzungsrecht endet beim Verlassen der Räumlichkeiten. [cite_start]Der Garderobenschrank muss vor Verlassen des Studios geräumt und unverschlossen hinterlassen werden. [cite: 129-130]
Das Studio ist berechtigt, während der nächtlichen Kontrollgänge, wenn sich keine Mitglieder im Studio befinden, verschlossene Garderobenschränke zu öffnen und zu räumen. Die entnommenen Gegenstände werden für einige Wochen im „Lost & Found“-Bereich aufbewahrt. Nach dem Duschen ist es erforderlich, sich vorher abzutrocknen, bevor die Umkleideräume betreten werden. [cite_start]Das Rasieren jeglicher Körperstellen ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet. [cite: 131-132]

16. Standortwechsel

Das Mitglied akzeptiert, dass das Studio im Falle eines Standortwechsels innerhalb eines Radius von 12 km vom aktuellen Standort den Wechsel vollziehen kann. Sollte das Mitglied jedoch der Ansicht sein, dass der neue Standort unzumutbar ist (z. B. aufgrund der Erreichbarkeit oder der persönlichen Umstände), hat es das Recht, den Vertrag mit einer Frist bis zum Ende des darauffolgenden Monats außerordentlich zu kündigen. [cite_start]Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Vertrag durch einen eventuellen Standortwechsel nicht automatisch endet – eine aktive Kündigung ist hierfür erforderlich. [cite: 134-136]

17. Zutrittskarten / Chips

Die Zutrittskarten / Chips sind ausschließlich für die persönliche Nutzung des Mitglieds bestimmt und nicht auf andere Personen übertragbar. Das Weitergeben oder Verleihen der Chips und Karten ist untersagt. [cite_start]Das Mitglied verpflichtet sich, die Chipkarte bei jedem Studiobesuch mitzubringen. [cite: 138-139]
Sollte deine Chipkarte verloren gehen, ist das sofort an das Studio zu melden. [cite_start]Das Studio stellt dann eine Ersatzkarte zum Preis von 10 Euro zur Verfügung. [cite: 140-141]

18. Jugendliche & Mindestalter

[cite_start]Eine Mitgliedschaft für Jugendliche unter 16 Jahren ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich. [cite: 145]

19. Foto & Filmaufnahmen

Das Anfertigen gewerblicher Foto- und Filmaufnahmen ohne ausdrückliche Genehmigung des Studios ist nicht gestattet. [cite_start]Bei privaten Foto- und Filmaufnahmen ist das Recht am eigenen Bild sowie der Schutz der Privatsphäre anderer Mitglieder zu beachten. [cite: 147-148]
[cite_start]Zudem erklärt sich das Mitglied damit einverstanden, dass Fotos und Videos, auf denen es während Studioveranstaltungen zu sehen ist, zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit des Studios auf der Studio-Website, im Internet und in sozialen Medien veröffentlicht werden dürfen. [cite: 149]

20. Sachbeschädigung

[cite_start]Sachbeschädigungen, die im Studio verursacht werden, werden auf Kosten des Verursachers behoben. [cite: 151]

21. Videoüberwachung

Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass zu Sicherheitszwecken eine Videoüberwachung (ohne Audioaufzeichnung) in den Trainingsräumen installiert ist. [cite_start]Die Aufzeichnungen werden ausschließlich zur Gewährleistung der Sicherheit und zum Schutz des Eigentums verwendet und entsprechen den geltenden Datenschutzbestimmungen (insbesondere der DSGVO). [cite: 153-154]

22. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung uneingeschränkt in Kraft. [cite_start]In einem solchen Fall werden die Parteien eine wirksame Regelung treffen, die der ursprünglichen Bestimmung inhaltlich am nächsten kommt. [cite: 156-157]

23. Schlussbemerkung

Das Mitglied nutzt die Räumlichkeiten des Studios auf eigene Verantwortung. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. [cite_start]Da das Studio bestrebt ist, sich kontinuierlich zu verbessern, nehmen wir deine Kritik und Anregungen gerne entgegen. [cite: 159-160]