MERKUR EGO4YOU FIT - 6 Monate kostenlos trainieren
Wenn du Kunde der Merkur Gesundheitsversicherung bist, bietet dir die Merkur Versicherung exklusiv bei uns (und nur bei uns im gesamten Bezirk Hartberg, da nur wir die hohen Anforderungen der Merkur erfüllen können) 6 Monate Training an – ohne längere Bindung und ohne zusätzliche Kosten für dich. Zusätzlich erhältst du eine umfassende Einweisung in den Milon Zirkel, einschließlich einer BIA-Messung, die wir dir kostenfrei dazugeben! Die Merkur ego4you Basisleistungen entsprechen dem Tarif MILON PREFERRED FLEX (auf Wunsch auch FIT FLEX möglich) für 6 Monate – ohne Bindung und ohne Verlängerung.
das (gar nicht) Kleingedruckte
Bei allen Vereinen Voraussetzung: Das Fördermitglied verpflichtet sich, einen jährlichen Fördermitgliedsbeitrag von 15 Euro zu leisten, der zu Beginn des Vertragsverhältnisses und danach zum frühestmöglichen Zeitpunkt abgebucht wird. Die Vereinsfördermitgliedschaft ist die Basis dafür, unsere Vereinsräumlichkeiten zu nutzen bzw. an den Projekten (FIT, MILON PREFERED, VIP) teilnehmen zu können.
Das gibt’s nur bei uns: Jedes Fördermitglied hat die Möglichkeit, die Mitgliedschaft bis zu 3 Monate am Stück ohne Angabe von Gründen ruhen zu lassen. Im Fall einer Schwangerschaft kann die Mitgliedschaft bis zu 3 Monate vor dem errechneten Geburtstermin und 6 Monate danach ruhen. Die Mindestdauer der Stilllegung beträgt einen Monat. Eine Rückerstattung des Beitrags bei Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt nicht. Eine rückwirkende Stilllegung ist für maximal einen Monat möglich. Während der Kündigungsfrist kann die Mitgliedschaft nicht ruhend gestellt werden. Falls das Fördermitglied während einer bereits bestehenden Stilllegung kündigt, sind während der Kündigungsfrist die regulären Mitgliedsbeiträge zu entrichten. Die nächste Kündigungsfrist verschiebt sich um die Dauer der Stilllegung.
Der Fördermitgliedschaftsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Eine Kündigung (diese hat schriftlich zu erfolgen – siehe nächster Absatz) kann erstmals nach Ablauf des ersten Jahres des Vertragsverhältnisses erfolgen, wobei eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Ende des ersten Jahres eingehalten werden muss (Mindestvertragsdauer: 12 Monate). Nach Ablauf dieser Mindestvertragsdauer kann der Vertrag von beiden Parteien jeweils zum Ende eines Jahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist beendet werden. Der Flex-Fördermitgliedschaftsvertrag wird ebenso auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Flex-Fördermitgliedschaftsvertrag kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Kündigungsfrist bis zum Ende des darauffolgenden Monats beendet werden (auch die Kündigung eines Flex-Fördermitgliedschaftsvertrages hat schriftlich zu erfolgen – siehe nächster Absatz).
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung sollten Kündigungen bitte per Post gesendet werden. Das Kündigungsschreiben muss die eigenhändige Unterschrift, die Adresse und das Geburtsdatum des Fördermitglieds enthalten und an folgende Adresse gesendet werden:
maxiFIT Institut, Oberlimbach 33, 8271 Bad Waltersdorf.
Falls im Kündigungsschreiben eine E-Mail-Adresse angegeben wird, bestätigt der Verein den Erhalt der Kündigung innerhalb von zwei Wochen an diese Adresse. Sollte innerhalb von drei Wochen keine Bestätigung eingegangen sein, bitten wir darum, per E-Mail an kontakt@maxiFIT.at nachzufragen und ein Foto des Postbelegs mitzuschicken. Es ist möglich, dass die Bestätigung auch im Spam-Ordner gelandet ist.