Bitte lest euch folgendes durch:
8. Dem § 19 werden folgende Abs. 11 und 12 angefügt:
‚(11) Die Verpflichtung zur Vorlage eines 2G-Nachweises gilt nicht für Personen, die über keinen Nachweis gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 lit. a oder b verfügen und nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit geimpft werden können. In solchen Fällen ist ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests (Anmerkung Daniel: damit ist ein PCR Test gemeint) auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf, vorzuweisen.
Wers nicht glaubt, hier ist der originale Link zur Novelle: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_459/BGBLA_2021_II_459.html
Aufgrund der aktuellen Zahlen und Studien zu den Risiken und Nebenwirkungen aller bisher verfügbaren Covid-19 „Impfstoffe“ bis hin zu zahlreichen Todesfällen nach der Behandlung „in engem zeitlichen Zusammenhang“ in der offiziellen EMA Datenbank kann für keinen Menschen eine Gefahr für Leben oder Gesundheit ausgeschlossen werden! Quelle: EMA-Datenbank mit tausenden Todesfällen und hunderttausenden Impfnebenwirkungen
Das heißt NIEMAND braucht sich selbst bei einer Kontrolle vor Strafen fürchten, jeder noch so „regierungstreue“ Bürger könnte ins Gasthaus und überall hin mit einem negativen PCR TEST… Ihr werdet vom Mainstream und der Regierung verar**** nachdem niemand bisher auf diese Lücke hingewiesen hat. Ich hoffe das war nun Beweis genug.
Unsere Anwaltskanzlei ASCHAUER & ASCHAUER hat uns darauf aufmerksam gemacht, das wir als Unternehmer wegen § 314 ohnehin 3G/2G/1G nicht kontrollieren DÜRFEN (Link: https://fitter-hirsch.at/2021/11/08/aus-diesem-grund-duerfen-wir-3g-2g-nicht-kontrollieren-%c2%a7-314-stgb-amtsanmassung/). Sollte ein Mitglied die Behörde TROTZ VERSCHLOSSENER TÜR UNERLAUBTERWEISE ins Studio lassen (das Mitglied werden wir per Videoüberwachung ausforschen und dann für sämtliche Folgen zur Verantwortung ziehen) müsst ihr als Unbehandelte somit einen gültigen, negativen PCR-Test vorweisen können und ihr beruft euch einfach auf § 19 Absatz 11:
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