Bereits gekündigte Verträge müssen wir wie angekündigt weiter abbuchen (alle uns bekannten Mitbewerber buchen ALLE Verträge der Einfachheit immer ab – wir nur gekündigte) um das in der Kündigungsbestätigung genannte Endedatum des Einziehungsauftrages einzuhalten.

Die von der Regierung verursachten Betretungsverbote für Hobbysportler (Profisportler dürfen Fitnessstudios betreten) die erst nach der Kündigungsbestätigung bekanntgegeben wurden und von uns zum Zeitpunkt der Kündigungsbestätigung somit nicht berücksichtigt werden konnten, hängen wir kulanterweise an das Ende der Vertragslaufzeit als kostenlose Bonuszeit an. Von Gerichten wurde diese Vorgangsweise bereits als gesetzeskonform bestätigt (siehe unten). Keinesfalls verkürzt ein Lockdown, Betreibungs- oder gar nur Betretungsverbot (alles vom Studio nicht beeinflussbar) die Vertragslaufzeit.

Bei manchen wurde am 15.12. (Einzug für den Zeitraum 1.1.2021-31.1.2021) mehr als üblich abgebucht – das jedoch aus dem Grund da am 15.11. zu wenig abgebucht wurde (am 15.11. wäre nach der Systemumstellung der Einzug für den Zeitraum 1.11.2020-31.12.2020 korrekt gewesen, nachdem am 15.10. für den Zeitraum 1.10-31.10.2020 abgebucht wurde). Bitte auch in Erwägung ziehen, dass die Mehrkosten evtl. eine Verwaltungs- (alle 12 Monate) oder alte Betreuungspauschale (alle 3 Monate) gewesen sein könnten. Für eine detaillierte Beitragsübersicht bitte einfach ein E-Mail an office@fitter-hirsch.com senden. Da sich somit die Abbucher ab 1.12.2020 in Grenzen halten, haben wir uns nicht ausschließlich auf die Automatik unseres IT Systems verlassen, sondern es wurde jeder Abbucher vom 15.12.2020, 1.1.2021, 15.1.2021 und 1.2.2021 von uns vor Freigabe aufwändig manuell geprüft und ist somit zu 100% korrekt und vertraglich gerechtfertigt – bitte keinesfalls den Beitrag retour buchen lassen da wir sonst die Bank- und Bearbeitungsspesen nachfordern müssen, nach einer manuellen Aufforderung von uns notfalls Übergabe an unser Inkasso was dann weitere Kosten verursacht.

Bei jenen Mitgliedern die nicht gekündigt haben, haben wir nach 15.11.2020 nicht mehr abgebucht, da wir uns aktuell noch im Lockdown befinden und bei allen bereits eine Ruhelegungszeit von 3.11.-7.2.2021 eingetragen wurde, wodurch bei jenen die am 1.11 für 1.11-30.11 bezahlt haben die Zahlung für den Zeitraum nach 7.2.2021 gebucht wird wo aus aktueller Sicht (18.1.2021) laut WKO das Betretungsverbot für Hobbysportler aufgehoben wird (bitte liebe Hobbysportler schickt alle ein Beschwerdeschreiben an die Bundesregierung die euch zum Profisportler klar benachteiligt und somit Grundgesetzbruch begeht).

Aus diesem Guthaben ergibt sich, dass wir bei jenen Mitgliedern die nicht gekündigt haben ebenso nicht abbuchen (bei manchen Fällen könnte nur die jährliche Verwaltungspauschale gebucht werden). Am 15.12. und 1.1.2021 hätten wir laut Vertrag nämlich schon für die Trainingszeit von 1.1.2021 bis 31.1.2021 abbuchen müssen und am 15.1.2021 und 1.2.2021 für die Trainingszeit vom 1.2. bis 28.2.2021.

Der zweite Lockdown wird bei allen ungekündigten Mitgliedern SOFORT vollständig als Ruhezeit eingetragen. Da die Regierung diesen alle paar Wochen verlängert ist der manuelle Aufwand für uns unbeschreiblich. Jedoch wird die im November vorausbezahlte Trainingszeit für Dezember somit SOFORT und unbürokratisch für die Bezahlung direkt nach dem zweiten Lockdown hergenommen – nur das empfinden wir für treue Mitglieder als faire Lösung.

Rechtliches

Anders als beim ersten Lockdown besteht seit 3.11.2020 kein Betreibungsverbot von Sportstätten sondern nur ein Betretungsverbot von Sportstätten für Hobbysportler, während Profisportler Sportstätten betreten dürfen. Hier ein Screenshot vom November 2020 der Sozialministerium.at Website:

Als Fitnessstudiobetreiber kann man nichts dafür, dass ein Mitglied kein Profisportler ist und die Regierung dem Mitglied den Zutritt verbietet. Wir als Betreiber vom FITTEN HIRSCH verbieten und verhindern nichts. Rechtlich kann sich ein Mitglied somit nicht mehr auf § 1447 ABGB (Unmöglichkeit der Leistungserbringung) berufen und damit dem Fitnessstudiobetreiber die Schuld umhängen. Das von der Regierung verhängte Betretungsverbot für Hobbysportler verkürzt natürlich auch nicht die Vertragslaufzeiten für Hobbysportler. Der Hobbysportler ist während dem von der Regierung verhängten Betretungsverbot rein rechtlich somit auch nicht seiner Zahlpflicht dem Fitnessstudio gegenüber entbunden (kulanterweise haben wir jedoch bisher jede Anfrage positiv beantwortet). Aus Kulanzgründen buchen wir als einziges Fitnessstudio der Region bei nicht gekündigten Verträgen seit 1.12.2020 ohnehin nicht ab da ein Ende aktuell (8.12.2020) nicht absehbar ist da die PCR Tests keine Infektion nachweisen und “die Zahlen” von der Regierung künstlich durch viele Tests (dadurch hohe “Falsch-Positiven-Rate”) erhöht werden! Gekündigte Verträge müssen wir abbuchen um das bestätigte Endedatum vom Einziehungsauftrag einzuhalten.

Sehr leicht verständliches Beispiel: Wenn man sich ein Auto kauft und bei der Abholung des Autos vom Autohändler den Führerschein verliert und das Auto dann nicht fahren darf, so muss man dennoch das Auto bezahlen. So ist die Lage seit 3.11. für Hobbysportler und das hat ganz allein die Regierung zu verantworten.

Wir bitten jeden Hobbysportler, sich wegen diesem Grundgesetzbruch (Gleichheitsgrundsatz gegenüber Profisportlern) bei der Regierung zu beschweren und nicht bei uns. In Österreich trainieren über 1,2 MILLIONEN Hobbysportler in Fitnessstudios! Wenn sich nur jeder vierte Hobbysportler Anfang November schriftlich beschwert hätte, wären die Betretungsverbote für Hobbysportler längst aufgehoben:

Bundeskanzleramt Österreich
Sebastian Kurz
Ballhausplatz 2
1010 Wien
E-Mail: post@bka.gv.at (sinnvollerweise per eingeschriebenen Brief da kritische E-Mails seit März ungelesen gelöscht werden)

Aus diesem Grund VERSCHIEBEN wir auch kulanterweise das Vertragsende der Verträge um das von der Regierung verhängte Betretungsverbot für Hobbysportler – auch die gekündigten. Damit niemand um die Trainingszeit umfällt die ihm von der Regierung genommen wurde und ihm zusteht.

Einen Artikel zur rechtlichen Einschätzung dieser Thematik findet man hier (der Artikel ist zwar aus Deutschland, wir hoffen dennoch dass uns niemand zwingt einen Musterprozess für die Fitnessstudiobranche in Österreich zu führen und bitten daher um Fairness und die in den letzten Monaten so oft gehörte “gelebte Rücksichtnahme”. Es wäre nämlich absolut nicht einzusehen, dass von der Regierung verhängte Betriebs- oder gar nur Betretungsverbote mit Fitnessstudios vereinbarte und vom Fitnessstudiobetreiber völlig unverschuldet die Vertragslaufzeiten (Monate die zu zahlen sind) verkürzen):

Der Artikel ist schon älter – dieses Urteil vom LG Würzburg wurde mittlerweile (29.12.2020) von 2 weiteren Gerichten bestätigt (AG Ibbenbüren vom 27.11.2020, Az. 3 C 300/2 und AG Thorgau) und da es zumindest kein anderslautendes Urteil bisher gibt werden wir uns auch an dieser einzig für beide Seiten fairen Regelung orientieren.

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